Inhaltlich ist zu Deiner Anmerkung zu sagen, dass SaskuAc geschrieben hat:DeathAndPain hat geschrieben:Jetzut solltest Du mal über den Ton nachdenken, in dem Du andere Leute hier angehst.
Das verstehe ich als Datendiebstahl in Kombination mit Computersabotage (beides "versucht").[/quote]und dort hat ein berater versucht sich unsere finanz und personaldaten zu ziehen - und wollte gleichzeitig bestimmte datensätze löschen ...
Man wird sehen, ob das noch so ist, wenn die EU-DSGVO umgesetzt ist. Am meisten "Schiss" hätte ich in diesem Fall vor der juristischen Keule des Auftraggebers.DeathAndPain hat geschrieben:So, wie ich das von SaskuAc Erwähnte verstehe, war die Personenbezogenheit der Daten (und nur die ist ja vom BDSG geschützt) hier das kleinste Problem.
Das wissen wir beide nicht. Das ist das ProblemDeathAndPain hat geschrieben:In meinem Kommentar ging es darum, wie der Berater es verwendet hat.
Das von Dir in großen Lettern geschriebene Wort steht aber in SaskuAcs Satz explizit so drin. Natürlich ist es möglich, dass er unsauber formuliert hat, aber zunächst einmal hat er es so gesagt.Ralf hat geschrieben:Also, wir sind uns darüber einig, dass du recht hast - ich kann mir aber nicht vorstellen, dass ein Berater so dämlich ist, für SICH Daten zu ziehen
Dss sehe ich anders. Worauf soll der Auftraggeber klagen? Da fällt mir im wesentlichen nur Schadenersatz ein. Da hängt es dann davon ab, wie viele Datensätze er löschen wollte. Ich interpretiere SaskuAcs Worte so, dass er nicht die Datenbank leerputzen, sondern nur gezielt einzelne Sätze löschen wollte, etwa um seine Spuren zu verwischen oder aus anderen Gründen.Sollte er die Daten wirklich klauen wollen, handelt es sich natürlich um eine strafbare Handlung, das wäre dann aber sein kleinstes Problem. ... Am meisten "Schiss" hätte ich in diesem Fall vor der juristischen Keule des Auftraggebers.
Für einen Ersttäter? Sehr unwahrscheinlich.DeathAndPain hat geschrieben:nach meiner Einschätzung zu einer mehrjährigen Haftstrafe ohne Bewährung führen
Nein.DeathAndPain hat geschrieben:Kommt auf die Motivation an.
Rechtliche Schritte eingeleitet - also hat er das nicht auf Anweisung gemacht. DANN hat er sich in der Tat auf rechtlichem Glatteis bewegt und ist auf die Fresse gefallen. Wie man so dämlich sein kann, entzieht sich meiner Vorstellungskraft. Vertrauen ist die Basis unserer Branche. Wenn ein Kunde mir nicht mehr vertraut, bin ich raus, und das spricht sich rum. Das fängt ja schon bei der Stundenausschreibung an....SaskuAc hat geschrieben:um es kurz zu machen, er wollte tatsächlich produktive finanz und personen daten löschen .. nicht nur irgendwelche "spuren verwischen" ...
dafür haben wir dann rechtliche schritte gegen ihn eingeleitet ..
Naja, wahrscheinlich war es nicht das erste Mal, dass die Firma so etwas gemacht hat... sowas macht man ja dann häufiger .. Oder eben im speziellen Auftrag von jemanden.. wenn dies dann aber über die Führungsebene und noch ein paar weitere Funktionen geht, dann ist die Firma dann natürlich recht schnell weg vom markt ...ralf.wenzel hat geschrieben: Wenn eine 25-Mann-Firma verschwindet, dann war da aber einiges im Argen.
Da hast du wohl rechtralf.wenzel hat geschrieben: Interessante Diskussionen ziehen hier immer weite Kreise und das ist auch gut so
Entschuldigung, aber das ist doch Blödsinn. Die Rechtsvorschriften mögen im allgemeinen nicht nach Motivation staffeln, aber die Richter haben immer eine Bandbreite beim Strafmaß, aus der sie selbstverständlich unter Berücksichtigung der Motive wählen. Ein plakatives Beispiel dafür ist der Daschner-Prozess https://de.wikipedia.org/wiki/Daschner-Prozess . Glaubt ihr, dass Daschner mit einer Geld/Bewährungsstrafe davongekommen wäre, wenn er nicht so hehre Motive für seine Tat gehabt hätte?Daniel hat geschrieben:Im Strafrecht spielt die Motivation zu Recht keine Rolle (Ausnahme = Mord).
Nein, strafmildernd waren erstens, dass der Angeklagte geständig war und sich selbst überführt hat (dadurch, dass er Berichte schrieb, die Ermittlungen auslösen mussten) und zweitens der Gewissenskonflikt, der unmittelbar mit seiner Berufsausübung zu tun hat. Der hat mit der Motivation nichts zu tun. Das ist erheblicher Unterschied.DeathAndPain hat geschrieben:Entschuldigung, aber das ist doch Blödsinn. Die Rechtsvorschriften mögen im allgemeinen nicht nach Motivation staffeln, aber die Richter haben immer eine Bandbreite beim Strafmaß, aus der sie selbstverständlich unter Berücksichtigung der Motive wählen. Ein plakatives Beispiel dafür ist der Daschner-Prozess
Ja, aber woraus besteht denn der Gewissenskonflikt? Daraus, dass er auf der einen Seite nicht foltern darf, auf der anderen Seite aber den Jungen retten möchte. Sich auf den Begriff des Gewissenskonfliktes zu kaprizieren, so wie Du es hier tust, halte ich für eine nicht sachgerechte Floskel mit dem Zweck, den eigentlichen Kausalzusammenhang zu verschleiern. Wenn er Folterung angedroht hätte, um sich selbst einen Vorteil zu verschaffen, wäre er wesentlich härter bestraft worden als im vorliegenden Fall, in dem es ihm darum ging, den Jungen zu retten. Das ist der Knackpunkt, egal mit wie vielen emotional wirksamen Begriffen (Gewissenskonflikt, Heimtücke,...) man ihn zu verdecken versucht.ralf.wenzel hat geschrieben:Nein, strafmildernd waren erstens, dass der Angeklagte geständig war und sich selbst überführt hat (dadurch, dass er Berichte schrieb, die Ermittlungen auslösen mussten) und zweitens der Gewissenskonflikt, der unmittelbar mit seiner Berufsausübung zu tun hat. Der hat mit der Motivation nichts zu tun. Das ist erheblicher Unterschied.
Der liebe Gott bewahre Dir Deine netten Begriffe. Den der "Heimtücke", den Du hier auf eine gewöhnliche Körperverletzung verallgemeinern möchtest, gibt es im deutschen Recht nur im Zusammenhang mit der von Daniel angesprochenen Definition von Mord. Bei den Nazis, von denen diese Morddefinition noch stammt, was das anders. Da gab es sogar ein dezidiertes "Heimtückegesetz".Beispiel: Ich gehe raus auf die Straße und haue dem ersten auf die Fresse, den ich sehe. Gegenbeispiel: Ich haue einem auf die Fresse, der meine Frau beleidigt hat. Ersteres wird härter bestraft, aber nicht der Motivation, sondern der Heimtücke wegen.
Ich kann Dich verstehen. Persönlich denke ich, dass ich diszipliniert genug gewesen wäre, sowas nicht zu machen. Wissen tut man es freilich nur, wenn man tatsächlich mal in so einer Situation gewesen ist.PS: Ich habe mich damals mit dem Fall intensiv beschäftigt, weil ich den Mann als Mensch verstanden habe - aber das Verhalten aus rechtsstaatlicher Sicht natürlich völlig inakzeptabel ist. Wenn sowas einmal einreißt.... Aber in seiner Haut habe ich nicht stecken wollen (weil ich befürchte, ich hätte ähnlich gehandelt).
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor DeathAndPain für den Beitrag:
Daniel