nach dem Umsatzsteuergesetz darf der Unternehmer den Vorsteuerabzug aus empfangenen Leistungen erst in dem Voranmeldungszeitraum geltend machen, in dem ihm die Rechnungs i.S. des §14 UStG darüber vorliegt.
Beispiel:
Wie empfangen eine Leistung Ende November.
Die Rechnung erhalten wir Anfang Dezember.
Somit dürfte man VSt für Dezember, also erst im Januar verrechnen. Wir wollen aber die Rechnung noch im November buchen. Nun muss ich es hinbekommen, dass die VSt. aber nach gesetzlichen Vorschriften gebucht und verrechnet wird.
Kann mir da jemand helfen bzw. gibt es da SAP-Hinweise ?
Es müssten ja auch noch andere das Problem haben.
Vielen Dank
Blueshape
Ich bin für alles offen, solange es anderen nicht ernsthaft schadet.
Ehrlich gesagt verstehe ich das nicht so richtig. Die Umsatzsteuer wird zu dem Zeitpunkt gebucht, zu dem die Rechnung vorliegt, d.h. Buchung der Rechnung im Dezember, heißt auch daß die Buchung der USt im Dezember erfolgt. Wenn Ihr die Rechnung im November bucht, dann muß auch die Buchung der USt im November erfolgen.
Wenn Ihr soetwas machen wollt (und dürft), dann müßtet Ihr das über 'gestundete Steuern' machen. Siehe hierzu auch die Dokumentation im Finanzwesen allgemein:
Die Umbuchung erfolgt dann mit dem Report RFUMSV50. Dazu sind Konten für die 'gestundete Steuer' im Customizing zu hinterlegen. Umbuchgen werden dann über RFUMSV00 gemeldet.
nein, die Rechnung kommt z.B. im Dezember, soll aber für November gebucht werden, da die Leistung schon im November empfangen wurde. Der Gestzgeber lässt in einem solchen Fall es aber nur zu, wenn die Steuer erst für Dezember berechnet wird, und somit im Januar über die USt-Vornameldung gemeldet wird.
Ich habe es mit den Mitteln probiert, die Hermann mir genannt hat. Komischerweise bekomme ich keine Liste, wenn ich den RFUMSV25 laufen lasse, der ja für die Umbuchung der gestundeten Steuer verantwortlich ist.
Folgendes habe ich im IMG.
- 1 neues Steurkennzeichen (SV) für gestundete Steuern
- 1 Zielsteuerkennzeichen zur Umbuchung der gestundeten Steuern.
- 1 neues Steuerkonto für die gestundeten Steuern
Folgendes habe ich gebucht und ausgeführt:
- Kreditorenrechnung für November mit SV gebucht
- Zahlung der Rechnung im Dezember gebucht
- Posten ausgeglichen
Dann habe ich das Programm RFUMSV25 ausgeführt mit Stichtag 15.12.2004. Diese Programm sollte alle offenen gestundeten Steuern von diesem speziellen Steuerkonto umbuchen auf das Steuerkonto, dass dem Zielsteuerkennzeichen zugeordnet ist.
Aber das Programm selektiert nichts!
Habe ich etwas vergessen ?
Viele Grüße,
Blueshape
Ich bin für alles offen, solange es anderen nicht ernsthaft schadet.
Es ist mitte Dezember, die Periode November ist schon abgeschlossen. Eine Ware, Leistung, Dienstleistung wurde im November empfangen (Wareneingang gebucht???). Die Rechnung "trudelt" irgendwann im Dezember (oder schlimmer noch im nächsten Januar) ein.
Die Rechnung kann natürlich erst dann gebucht werden, wenn sie vorliegt. Die Kosten bekommt man durch WE auf die CO-Objekte und in die richtige Periode. Der Rest ist Abgrenzungsthematik. Es ist m.e. nicht notwendig eine Rechnung rückwirkend in eine Periode zu buchen. Den Ausgleich zwischen Wareneingang und Zahlungszeitpunkt macht doch das WE-RE-Konto (oder?).
ja aber was ist mit Miete und Dinge, die nicht über das MM gehen? Das, was Du beschrieben hast, geht meines Wissens nur beim Vorratsvermögen.
That's the Problem.
Meint Ihr, ich könnte, einfach mit einem speziellen Steuerkennzeichen buchen (darana erkennt RFVUMS00, dass diese Beträge nicht mit aufgenommen werden sollen) und danach irgendwann mit einem selbstgestrickten ABAP umbuchen auf die entsprechende Periode und einfach das Steuerkennzeichen dann 'rumdrehen ?
Dazu bräuchte ich die Tabellen, welche in so einem Fall ansprechen muss.
Kennt jemand diese Tabellen ?
Oder reicht es, wenn ich die BSEG (und die BSAK) ändere ?
Beste Grüße,
Blueshape
Ich bin für alles offen, solange es anderen nicht ernsthaft schadet.
Regelmäßiges "rückwärtiges" Buchen in geschlossene Perioden (geht nicht will ich nicht schreiben) "sollte man vermeiden".
Miete und sonstige Dinge (Beratungs- und Ingenieurleistungen) sind "Dienstleistungen". Auch für die kann man "Wareneingang" buchen, so daß die Kosten in der "richtigen" Periode landen und die Zahlung irgendwann stattfindet wenn die Rechnung mal "eingetrudelt" ist.
Die Kosten wären dann schon mal richtig gebucht. Ihr habt dann eine Verbindlichkeit, die sofort Ergebniswirksam ist.
Die MWST darf sowieso erst dann gebucht werden, wenn die Rechnung da ist.
Zur "rechtzeitigen" Buchung von konstanten Beträgen (Miete ...) gibt es auch die Möglichkeiten von Dauerbuchungen im FI oder anderen periodischen Buchungen (z.B. im CO).
Das was da gemacht werden soll ist ein absoluter Standard-Fall, dazu sollte meines Wissens kein "selbstgestricktes" Programm notwendig sein.