Ging ein Mitarbeiter aus bestehendem Beschäftigungsverhältnis in Rente, wurde bisher auf dem Formular R250 der DRV das noch nicht gemeldete Einkommen und das vorauss.Einkommen der letzten drei Monate vor Renteneintritt bescheinigt.
Diese "Papierlösung" wurde, angeblich zur Arbeitserleichterung für die Arbeitgeber, durch eine Meldelösung (§ 194 Abs. 1 SGB VI, Abgabegrund 57) ersetzt.
Wird mit Meldegrund 57 gemeldet, darf bei Beschäftigungsende nicht nochmals eine Meldung erstellt werden (heißt es) - somit scheidet auch die Möglichkeit aus, die Meldung 57 einfach in SV.net zu erstatten, weil dann beim endgültigen Austritt die Meldung 30 (Abmeldung) kommt (das System weiß ja nichts von der sv.net-Meldung).
Hilft also alles nichts - ich muß den ganzen Prozeß in SAP-HR durchführen - wer hat Erfahrungen, wie das abläuft oder entsprechende Hinweise? Vielen Dank im Voraus!
Der Hinweis 1099864 - "DEÜV: Änderungen zum Jahreswechsel 2007/2008" beschreibt den Tatbestand ganz gut. Es wird auch eine Musterdatumsart beschrieben, die du als Kopiervorlage verwenden kannst.
Der Rest läuft dann von allein, wenn die Abrechner die neue Datumsart im Infotyp 41 angeben und im SAP nach der Abrechnung DEÜV-Meldungen erstellt werden.
Gruß
donny
PS: Es gibt eine Handvoll Hinweise, die Korrekturen für Einzelfälle liefern, in denen die Meldung nicht erstellt wird. Du solltest einfach mal bei der Hinweissuche DEÜV 57 eingeben und diese Hinweise bei Bedarf einspielen.