Hallo Thomas,
die Frage habe ich mir auch schon mal gestellt. Allerdings hat sich das Problem bei mir eigentlich immer dadurch erledigt, dass "meine" abgebrochenen Verbuchungen immer im Status "Error, no retry" bzw. "Nicht nachbuchbar" stehen geblieben sind. D.h., eine erneute Verbuchung über die SM13 war damit gar nicht möglich. Meines Erachtens handelte es sich dabei um Abbruchmeldungen (MESSAGE TYPE 'A') im V1-Verbucher, wo SAP dann vermutlich sagt "ui ui ui, das lassen wir mal lieber" und bieten keine Nachverbuchung an. Im Gegenzu frage ich mich aber, was bei der Verbuchung passieren muss, dass eine Nachverbuchung dennoch möglich wird. Aus der Hilfe bin ich leider auch nicht wirklich schlauer geworden.
Grundsätzlich würde ich aber keine erneute Sperre im Verbuchungsbaustein setzen. Grundsätzlich sieht ja das Konzept so aus, dass die Sperre im Dialogprozess gesetzt wird und mit dem COMMIT WORK an den Verbucherprozess übergeht (der Sperreigentümer ändert sich). Am Ende wird dann die Sperre automatisch aufgehoben (ok, vorausgesetzt ich habe mit SCOPE = 2 gearbeitet). Ob das aber auch noch alles so funktioniert, wenn man im Verbucher noch eine Sperre anfordert... Oder anders gesagt: wie erkennt man eine Nachverbuchung, dass man theoretisch nur in den Fällen dann eine Sperre im Verbucher setzt? Mir fällt da gerade nix ein...
Im Zweifelsfall würde ich immer noch mal den Anwender ranlassen, dass der seine Änderung im Dialog noch mal nachzieht (vorausgesetzt, der Verbucher etc. funktioniert ordnungsgemäß und hat kein generelles Problem, das immer wieder zum Abbruch führt

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Viele Grüße,
Lars